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Strombegrenzung

Geregelte Gleichstromversorgungen sind in der Regel mit einer auf den Ausgang wirksamen elektronischen Strombegrenzung ausgestattet. Einerseits wird damit erreicht, dass die Last (Verbraucher) durch zu hohe Stromaufnahme zur Gefahrenquelle wird (Brandgefahr), andererseits wird die Gleichstromversorgung selbst durch eine defekte Last (Verbraucher) vor Zerstörung geschützt.

Je nach zugeordnetem Anforderungsprofil und gewähltem Schaltungskonzept werden häufig folgende Lastkennlinien (Ref.: DIN 41 745, DIN 41 772) oder Kombinationen daraus angewendet:

Strombegrenzung 1

W = WU-Kennlinie
U = UI-Kennlinie
S = SU-Kennlinie

Strombegrenzung 2


K = WU-Kennlinie mit zusätzlicher Kurzschlussstrombegrenzung
H = WU-Kennlinie mit Hicc-up mode