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Schutzart

Die Angabe der Schutzart (Ref.: DIN VDE 0470, EN 60 529, IEC 60529) beschreibt den Schutz von elektrischen Betriebsmitteln durch Gehäuse, Abdeckungen, Umhüllungen und dergleichen.
Die Schutzart wird durch Kurzzeichen (IP-Code) angegeben, wobei die erste Kennziffer (0 bis 6) den Schutz gegen Berühren und gegen das Eindringen von Fremdkörpern Auskunft gibt. Die zweite Kennziffer (0 bis 8) informiert über den Schutz gegen das Eindringen von Wasser.
Gebräuchliche Schutzarten:

  • IP 00
    Kein besonderer Schutz gegen zufälliges Berühren und gegen Eindringen von Fremdkörpern. Kein besonderer Schutz gegen Wasser. In Schutzart IP00 werden Konstruktionen der „offenen Bauart“ gefertigt.
  • IP 20
    Schutz gegen Berühren und gegen Eindringen von festen Fremdkörpern größer ø 12 mm. Kein besonderer Schutz gegen Wasser.
  • IP 23
    Schutz gegen Berühren und gegen Eindringen von festen Fremdkörpern größer ø 12 mm. Schutz gegen Sprühwasser, das in einem beliebigen Winkel bis 60° zur Senkrechten fällt, darf keine schädliche Wirkung haben.
  •  IP 40
    Schutz gegen Berühren und gegen Eindringen von festen Fremdkörpern größer ø 1 mm. Kein besonderer Schutz gegen Wasser.
  • IP 44
    Schutz gegen Berühren und gegen Eindringen von festen Fremdkörpern größer ø 1 mm. Schutz gegen Spritzwasser, das aus allen Richtungen gegen das Betriebsmittel spritzt, darf keine schädliche Wirkung haben.
  • IP 54
    Vollständiger Schutz gegen Berühren. Schutz gegen schädliche Staubablagerungen. Das Eindringen von Staub ist nicht vollkommen verhindert, aber der Staub darf nicht in solchen Mengen eindringen, dass die Arbeitsweise beeinträchtigt wird. Schutz gegen Spritzwasser, das aus allen Richtungen gegen das Betriebsmittel spritzt, darf keine schädliche Wirkung haben.
  • IP 65
    Vollständiger Schutz gegen Berühren. Schutz gegen Eindringen von Staub. Schutz gegen Strahlwasser. Ein Wasserstrahl aus der Düse, der aus allen Richtungen gegen das Betriebsmittel gerichtet wird, darf keine schädliche Wirkung haben.
  • IP 67
    Vollständiger Schutz gegen Berühren. Schutz gegen Eindringen von Staub. Schutz gegen die Wirkungen beim zeitweiligen Untertauchen in Wasser. Wasser darf nicht in einer Menge eintreten, die schädliche Wirkungen verursacht, wenn das Gehäuse unter genormten Druck- und Zeitbedingungen zeitweilig in Wasser untergetaucht wird.

Hinweis: Die Angabe der Schutzart bezieht sich auf den Lieferzustand und die festgelegte oder übliche Aufstellung des Betriebsmittels. Durch andere Aufstellung oder anderen Einbau kann sich die Schutzart ändern.